Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB Breuerland.de

  1. Geltungsbereich/Vertragspartner

Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Auftraggeber und Breuer Event, vertreten durch Hans Bert Breuer, Auf der Gries 11, 52385 Nideggen

  1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die im Auftrag/Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände oder näher bezeichneten Artikel.

Aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gehen die Zeiten für Anlieferung, Abbau, Veranstaltungstag und Ort, Veranstaltungsdauer sowie anfallenden Kosten und Sonderleistungen hervor.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund ein ähnliches Event Modell gegebenenfalls durch ein alternativ Model zu tauschen, sofern dies dem Mieter zumutbar ist.

  1. Vertragsabschluß

Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande. Alle Absprachen sowie Änderungen oder Stornierungen bedürfen der Schriftform.

  1. Zahlungsbedingungen

Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:

  • Bei Anmietung einer unserer Attraktionsgeräte ist der hierfür fällige Betrag bei Abholung/Lieferung der Ware in Bar oder Vorkasse durch Überweisung auf unser Konto zu zahlen. Bei Lieferung kassiert der Fahrer den fälligen Betrag direkt vor Ort in Bar.
  • Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
  1. Rücktritt des Vermieters

In folgenden Fällen ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:

  • nicht Einhaltung der Zahlungsvereinbarung,
  • ungeeigneter Veranstaltungsort
  • ungeeignetes Aufsichtspersonal
  • ungenügender Versicherungsschutz
  • ungeeignete Wetterbedingungen

 

  1. Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz und ggf. entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:

  • bei Rücktritt nach Vertragsabschluss: 30 % der Miethöhe
  • bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Vertragsbeginn: 40 % der Miethöhe
  • bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn: 50 % der Miethöhe
  • bei Rücktritt ab 14 Tagen vor Vertragsbeginn: 75 % der Miethöhe
  • bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Vertragsbeginn: 80 % der Miethöhe
  • bei Rücktritt ab 1 Tag vor Vertragsbeginn: 100 % der Miethöhe
  1. Erfüllungsvoraussetzung für den Auftraggeber

Der Auftraggeber ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen:

  • Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipment (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus)
  • Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlungen (z.B Gema, Ordnungsamt)
  • Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse,
  • Ungehinderter Zugang zu diesem Ort (bei Lieferung ungehinderte Anfahrt mit Transportern)
  • ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellortes
  • Volljähriges Beaufsichtigungspersonen sofern vom Auftraggeber gestellt.
  • Ausreichender Versicherungsschutz (z. B. Haftpflicht)
  1. Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte
  • Sollten Sie ein Defekt an unserem Gerät feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, so dass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen oder starkem Wind zu nutzen, hierbei ist sofort der Betrieb einzustellen. Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Geräte müssen diese sich in einem sauberen und so wie bei Ausgabe einwandfreien Zustand befinden.
  • Müssen wir die Geräte Reinigen oder Reparieren, so stellen wir dieses gesondert in Rechnung.
  • Erfolgt die Rückgabe nicht zum Vereinbarten Zeitpunkt, so werden für jeden weiteren angefangenen Tag die Mietkosten in voller Höhe ohne Abzug von Rabatten fällig.
  1. Haftung/Gewährleistung
  • Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
  • Ebenso haftet er bei Unfällen die sich in seinem Verantwortungsbereich ergeben und stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen frei.
  • Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt.
  • Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen.
  • Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass unsere Artikel von einer Erwachsenen und nüchternen Person ständig beaufsichtigt werden. (Entfällt bei Buchung von Betreuungspersonals)
  • Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
  • Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Auftragsgebers zurückzuführen, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.

 

  1. Wetterrisiko

Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall beim Auftraggeber.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetz nichts anderes vorgesehen, Düren

  1. Salvatorische Klause

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftliche am nächsten kommt.